Laut allen Angaben welche ich erfahren und im Forum gelesen habe ist eine begünstigte Auslandstätigkeit für den Zeitraum von ich glaube 183 Tagen im Jahr steuerfrei (in Österreich und in dem Land wo man die Tätigkeit erbringt).
Meine Fragen dazu:
1.) Wenn ich 180 Tage im Ausland bin zahle ich somit keine Lohnsteuer (in keinem der beiden Länder - Österreich/Polen). Wenn ich anschließend den Rest des Jahres in Österreich bin und normale Abgaben bezahle kann ich zu Beginn des neuen Jahres wieder 180 Tage im Ausland steuerbegünstigt arbeiten?.
Kann ich die Monate auch aufteilen - 2 Monate Polen/2 Monate Österreich usw. bis max 183 Tage im Kalenderjahr in Polen.
2.) Ist des richtig dass für den Lohnsteuerausgleich in Österreich das Einkommen vom Ausland (welches selbstverständlich höher ist da keine Steuer bezahlt wurde) zum Jahreseinkommen dazugezählt wird und sich somit praktisch am Ende der tatsächliche Lohnsteuersatz ergibt - dies müßte ja eigentlich eine saftige Steuernachzahlung in Österreich geben?
3.) Wie meldet der österreichische Arbeitgeber dass man nunmehr für 6 Monate im Ausland arbeitet und wie überprüft der österreichische Staat dies?
Ich hoffe die Fragen sind eindeutig zu beantworten und bedanke mich in vorraus.
mfg
Peter W.