Hallo.
Wenn man zusätzlich zu einer Anstellung (ca. 25h im Sozialbereich) noch eine geringfügige bzw. freier Dienstnehmer Beschäftigung (als Hilfsarbeiter) ausübt muss man ja eine Einkommenssteuerklärung machen. Kann man nun in diese Steuererklärung das geringfügige Einkommen auch vermindern in dem man Fortbildungen, Bücher die man eigentlich bei der Hauptanstellung verwendet abziehen? Als Hilfsarbeiter braucht man ja keine Bücher etc., allerdings für die Anstellung sehr wohl!
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Harald
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