Wenn im Zuge eines beruflichen Auflandsaufenthaltes die Firma ein Mittagessen oder Abendessen bezahlt und dies von den Diäten abgezogen wird, kann dieser Betrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wieder geltend gemacht werden - sprich können die vollen Tagesgelder bei der Arbeitnehmerveranlagung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden. |
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