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Verfasst von: Funkl Gerhard am 01.02.2008 10:48
 


THEMA:  negative Mieteinahmen
Folgendes Ich und meine Partnerin besitzen eine Eigentumswohnung die wir vermieten. Leider ist es so das wir durch steigende Betriebskosten und Kreditzinsen leider deutlich höhere Ausgaben für die Wohnung haben als wir an Miete einnehmen. Wenn ich jetzt Betriebskosten,Zinsen und AfA berücksichtige komme ich im Jahr auf rund 1785,- Verlust!! für uns beide. Können wir in der Arbeitnehmerveranlagung bei den Sonderausgaben etwas davon geltend machen?? LG Gerhard
Verfasst von: WT/StB am 01.02.2008 10:48
 


THEMA:  Re: negative Mieteinahmen
Den Verlust aus der Vermietung (Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen) können Sie steuerlich geltend machen. Allerdings ist die Gefahr gegeben, dass die Vermietung von der Finanz als Liebhaberei beurteilt wird. D.h. keine Einkunftsquelle, d.h. kein Verlustausgleich möglich. Eventuell ist eine Prognoserechnung erforderlich.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.02.2008 10:48
 


THEMA:  Re: negative Mieteinahmen
Aber nicht in der Arbeitnehmerveranlagung sondern Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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