Verfasst von:
Funkl Gerhard am
01.02.2008 10:48
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THEMA: negative Mieteinahmen |
Folgendes
Ich und meine Partnerin besitzen eine Eigentumswohnung die wir vermieten. Leider ist es so das wir durch steigende Betriebskosten und Kreditzinsen leider deutlich höhere Ausgaben für die Wohnung haben als wir an Miete einnehmen.
Wenn ich jetzt Betriebskosten,Zinsen und AfA berücksichtige komme ich im Jahr auf rund 1785,- Verlust!! für uns beide.
Können wir in der Arbeitnehmerveranlagung bei den Sonderausgaben etwas davon geltend machen??
LG
Gerhard
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Verfasst von:
WT/StB am
01.02.2008 10:48
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THEMA: Re: negative Mieteinahmen |
Den Verlust aus der Vermietung (Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen) können Sie steuerlich geltend machen.
Allerdings ist die Gefahr gegeben, dass die Vermietung von der Finanz als Liebhaberei beurteilt wird. D.h. keine Einkunftsquelle, d.h. kein Verlustausgleich möglich. Eventuell ist eine Prognoserechnung erforderlich.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.02.2008 10:48
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