hallo!
ich hätte eine frage zum Erklärungswechsel Einkommenssteuererklärunge – Arbeitnehmerveranlagung. als ich mich neulich auf finanzonline eingeloggt habe, um meine arbeitnehmerveranlagung für 2007 zu erledigen, habe ich bemerkt, dass es bei mir keinen menüpunkt "Arbeitnehmerveranlagung", sondern nur "Einkommenssteuererklärung" gibt. Es wird also scheinbar angenommen, dass ich immer noch freiberuflich tätig bin, obwohl ich schon seit über eineinhalb jahren eine feste anstellung haben. auf anruf beim finanzamt wurde mir gesagt, ich solle online einen erklärungswechsel machen.
nun habe ich aber kein gutes gefühl dabei: für 2006 habe ich zwar eine einkommenssteuererklärung gemacht, aber das jahr 2005 nach meinem studium war bei mir ziemlich turbulent und ich habe angst, mit nachzahlungen rechnen zu müssen (war nach dem studium auf arbeitssuche und hatte mehrere, freie gelegenheitsjobs und im nachhinein kaum mehr überblick darüber). wie genau wird das geprüft bzw. kann es sein, dass im rahmen meines erklärungswechsels nachzahlungen für 2005 anstehen?
lg |
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