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Verfasst von: gabrielz am 29.01.2008 11:36
 


THEMA:  versteuerung honorare aus schriftstellerischer nebentätigkeit
ich arbeite vollzeit als angestellter und bin nebenbei schriftstellerisch tätig (eine buchveröffentlichung 2007). muss ich für die honorare die ich für diverse lesungen und veranstaltungen erhalten habe eine steuererklärung abgeben? (der gesamtbetrag der honorare ist ca. 2000 euro.) muss ich meine schriftstellerische tätigkeit im zuge der arbeitnehmerveranlagung anführen? wenn ja - wie? mit bestem dank im voraus! c. gabrielz
Verfasst von: Jutta Rapp am 29.01.2008 11:36
 


THEMA:  Re: versteuerung honorare aus schriftstellerischer nebentätigkeit
Wenn das Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben) als Schriftsteller mehr als € 730,00 beträgt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung legen.
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