Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht können Sie mir mit folgender Frage weiterhelfen:
Ich habe mir im Mai 2007 eine Genossenschaftswohnung genommen. Diese ist nicht neu und ich bin bereits Zweitmieter. Die Finanzierung des Genossenschaftsanteils wurde durch ein Bauspardarlehen ermöglicht.
- Ist es möglich, die Raten des Darlehens in der Einkommenssteuerveranlagung als Sonderausgaben abzusetzen?
- Sind das 8-jährig gebundene Beträge und benötige ich dafür die Erklärung L72 vom Bauträger?
- Die Annuitäten, die man mit der Miete zurückzahlt und deren Bestätigung man am Jahresanfang vom Bauträger bekommt, sind jedenfalls als Sonderausgaben absetzbar, oder?
Besten Dank für Ihre Mühe!
Markus H.
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