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Verfasst von: Maria Müller am 30.01.2008 14:09
 


THEMA:  Geringfügigkeit
Ich hätte da eine kleine Frage und zwar sieht es bei mir folgendermaßen aus: Habe seit anfang Jänner einen neuen geringfügigen Job, allerdings habe ich bei der alten geringfügigen Arbeitsstelle bis zum 15.03 noch Entgeltanspruch (viele Urlaubstage+Überstunden)..bin aber seit 31.01 offiziell nicht mehr dort beschäftigt. Meine Einnahmen sind also für die Monate Jänner/Februar und viell. auch März (?) doppelt so hoch...mit welcher Nachzahlung muss ich im nächsten Jahr rechnen? Danke im Voraus!!
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