Guten Tag,
in Deutschland krassiert ja seit einiger Zeit diese Abmahnwellen für Internethändler. Wobei man kleine Mängel in den Angeboten durch eine Abmahnung und eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Strafbetrages für die angeblich entstandenen Nachteile des Konkurrenten bezahlen muss. Leider habe ich in den letzten Tagen auch so eine Abmahnung erhalten und muss nun einen Strafbetrag (inklusive Rechtsanwaltskosten des Abmahners) von 1300 Euro bezahlen. Meine Frage kann ich diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, da sie ja in Zusammenhang mit meinem betrieblichen Handeln entstanden sind?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
mfg
angy |
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