Die Verluste können nur dann steuerlich berücksichtigt werden wenn
1) die aktien bereits verkauft wurden
2) zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr lag ("Spekulationsgeschäft")
Und auch dann können die Verluste nur mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (Kursgewinne bei Aktien, die weniger als 1 Jahr gehalten wurden) des selben Jahres gegengerechnet werden, NICHT mit anderen Einkünften.
Das geht aber nur im Rahmen einer Einkommensteuererklärung, nicht mit Lohnsteuerausgleich.
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