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Verfasst von: max am 31.01.2008 11:44
 


THEMA:  Mel-Aktien
Kann man die diesjährigen Verluste der MEL-Aktien beim Lohsteuerausgleich unter Sonderausgaben absetzen?
Verfasst von: abel am 31.01.2008 11:44
 


THEMA:  Re: Mel-Aktien
Die Verluste können nur dann steuerlich berücksichtigt werden wenn 1) die aktien bereits verkauft wurden 2) zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr lag ("Spekulationsgeschäft") Und auch dann können die Verluste nur mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (Kursgewinne bei Aktien, die weniger als 1 Jahr gehalten wurden) des selben Jahres gegengerechnet werden, NICHT mit anderen Einkünften. Das geht aber nur im Rahmen einer Einkommensteuererklärung, nicht mit Lohnsteuerausgleich.
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