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Verfasst von: hijacker am 01.02.2008 17:14
 


THEMA:  Dividende DBA-Abkommen
Hallo, ich habe hier zwar im Forum schon etwas zu diesem Thema gefunden, möchte aber lieber doch nochmal nachfragen. Ich habe eine Dividende einer in Deutschland ansässigen Aktiengesellschaft nach EU Recht (SE) bekommen, hier wurde mir einerseits die Quellensteuer von 21,1%, die 10% KeSt und ne Inkassogebühr abgezogen. Jetzt habe ich mal gehört das man hier Geld zurückverlangen kann (die Differenz von 15% auf 21,1%), ist das korrekt? Wenn ja, wie und wo geht das? Muss ich das in Deutschland machen oder reicht das wenn ich das beim Steuerausgleich dazupacke? Danke für eure Antworten.
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