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Verfasst von: Krassnitzer am 06.02.2008 14:04
 


THEMA:  Vorsteuer bei Nutzungseinlage
Sg. Damen und Herren! Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Einfamilienhaus gebaut und bin als Einzelunternehmer (§4/3) tätig. Ich nutze einen Raum als Büro (Betriebl. Nutzung 11%). Investitionen sind € 200.000,00. Aus div. Einträgen konnte ich bereits entnehmen, dass ich die Betriebskosten anteilig als Aufwand geltend machen kann. Kann ich 22.000,- als Gebäudenutzung aktivieren und die Afa dafür ansetzen????????? Kann ich von den betrieblichen Teil (BK und Investitionen) die Vorsteuer geltend machen??????? Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen recht herzlich und möchte auf diesem Wege ein grosses Lob aussprechen, für jene die sich eine enorme Mühe machen, fragen zu beantworten!!!!!!!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.02.2008 14:04
 


THEMA:  Re: Vorsteuer bei Nutzungseinlage
Ja, Sie können 1,5% Afa geltend machen. Sie können auch die Vorsteuer geltend machen,vorausgesetzt, dass Sie m. USt arbeiten.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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