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Verfasst von: Mira am 08.02.2008 11:46
 


THEMA:  Nur ein Teil der KE und KESt als Kapitaleinkommen angeben?
Guten Tag und erst einmal herzlichen Dank für all diese selbstlosen Beantwortungen und Tipps in diesem Forum. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung (da freier Dienstnehmer): ich bleibe mit meinem normalen Einkommen nach Abzug aller Absetztbeiträge uä unter der EStGrenze. Allerdings habe ich zusätzlich auch ein Depot, wenn ich dies bei Einkommen aus Kapitalerträgen anführe, bin ich über den 10000.- und ESt pflichtig (allerdings übersteigt die KESt die ESt und ich bekomme immer noch etwas retour). Ich würde aber natürlich am liebsten so viel wie möglich KESt rückerhalten. Kann ich also nur soviel KE des Depots angeben, dass ich gerade unter den 10000.- bleibe und den dazugehörigen Teil der KESt? Oder gilt alles oder nichts? Mit herzlichem Dank
Verfasst von: ru am 08.02.2008 11:46
 


THEMA:  Re: Nur ein Teil der KE und KESt als Kapitaleinkommen angeben?
alles oder nichts
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