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Verfasst von: Hannes am 06.02.2008 06:35
 


THEMA:  Wohnbeihilfe während Abschöpfungsverfahren
Hallo! Ich befinde mich dzt. in einem Abschöpfungsverfahren und bekomme aufgrund meiner damaligen schlechten Einkommenslage noch die Wohnbeihilfe welche ja zum Glück nicht pfändbar ist. Somit kommt man gerade über die Runden. Nun habe ich aber die Möglichkeit, einen besseren Job anzunehmen. Aber: Das Einkommen würde dort deutlich steigen, und somit würde ich die Wohnbeihilfe nicht mehr bekommen. Oder zählt für die Berechnung der Beihilfe das Existenzminimum welches mir verbleibt? Ich kann nicht gut 350,- pro Monat mehr verdienen, damit ich um 182,- weniger habe wenn mir die Beihilfe gestrichen wird? Seitens Dienstgeber kommt ja nach wie vor nur das Existenzminimum zur Auszahlung. Leider konnte ich keinerlei Info über diese Situation finden und hoffe, dass man mir hier vielleicht weiterhelfen kann. Danke im Voraus!
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