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Verfasst von: Jörg am 06.02.2008 14:18
 


THEMA:  Betriebskosten Eigentumswohnung
Guten Tag! Neben meinen beruflichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erziele ich Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung. Dazu habe ich folgende Frage im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung: -Wie soll ich die Betriebskosten bei den Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung behandeln? Sind diese mitanzugeben (und gegebenenfalls als Werbungskosten wieder abzuziehen) oder können die Betriebskosten als Durchlaufposten gewertet werden? -Gibt es etwaige Freibeträge/Freigrenzen für meine Zusatzeinkünfte aus der Vermietung, die ich berücksichtigen kann ? Vielen Dank, Jörg
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.02.2008 14:18
 


THEMA:  Re: Betriebskosten Eigentumswohnung
Sie müssen die Betriebskosten sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig angeben. Der Freibetrag ist € 730,-- Gewinn pro Jahr.
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