Verfasst von:
Monika N. am
07.02.2008 05:22
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THEMA: Steuer- bzw. Gewerbepflicht |
Hallo!
Folgende Situation: Ich betreibe hobbymäßig eine Pflanzenzucht und möchte mir durch das Verkaufen von Samen über eBay ein paar Euro dazuverdienen - ohne dies jedoch zu meinem Hauptberuf zu machen.
Meine Fragen dazu:
1) Muss ich die Einnahmen aus diesem Verkauf versteuern, selbst wenn es z.B. nur 50 Euro im Monat sind? Gibt es diesbezüglich eine Grenze?
2) Muss ich bei einem Verkauf in diesem Ausmaß ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, mit welchen Folgen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!
Monika
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.02.2008 05:22
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THEMA: Re: Steuer- bzw. Gewerbepflicht |
Wenn Sie nebenberuflich die Pflanzenzucht betreiben, können Sie, bei unselbständiger Tätigkeit im Hauptberuf, jährlich € 730,00 Gewinn aus dem Nebenerwerb erwirtschaften, ohne diesen versteuern zu müssen.
Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmen gelten Sie bis zu einem Umsatz von jährlich € 30.000,00.
Ein Gewerbeschein wäre zu lösen; wenn der Gewinn jährlich unter € 4.188,12 liegt, fällt keine Sozialversicherung an. Allerdings wird die Grundumlage an die Wirtschaftskammer fällig.
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