Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen:
1. Bei der Führung der Buchhaltung für November wurde bei unserer Firma eine von uns ausgestellte Rechnung übersehen und dementsprechend in der Vorsteueranmeldung nicht berücksichtigt.
Ist es möglich jetzt alle mit dieser Rechnung verbundene Änderungen mittels Umsatzsteuererklärung vorzunehmen?
Ist unser Fehler jetzt strafbar?
2. Was wird in dem Fall gemacht, wenn die schon viel früher gebuchte Rechnung auf Wareneikaf mit der Zeit verlorengegangen ist? Wie wird es buchhalterisch geregelt?
Besten Dank im Voraus!
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