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Verfasst von: silvia am 07.03.2008 15:39
 


THEMA:  Sonderausgaben
Hallo! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich hab ein paar Fragen zu dem Lohnsteuerausgleich. 1. Kann ich Kontaktlinsenkosten(Zahle 2x im Jahr 124 Euro Selbstbehalt) absetzen. 2. Haben eine Wohnung gekauft. Kann ich die Notariatskosten, etc. absetzen? Bzw. Sonstige Kosten? 3. Habe für einen Kredit eine Versicherung, kann man die Versicherung absetzen? Lebensversicherungen, Unfallversicherungen kann man ja nicht absetzen, oder? Danke!
Verfasst von: Mikestyria am 07.03.2008 15:39
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben
Hallo Silvia, Zu den Kontaktlinsenkosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, die Anerkennung obliegt aber dem bearbeitendem Finanzbeamten. Du kannst dabei aber nur gewinnen! Zur Wohnung ist es davon abhängig, ob es eine Neubauwohnung ist da nur die Wohnraumschaffung absetzbar ist. Der Kauf einer bestehenden Wohnung ist nicht absetzbar, damit auch die Nebenkosten nicht. Bezüglich des Kredites (Ist der für Wohnung) gilt das gleiche, wenn der Kredit zur Wohnraumschaffung dienst sind auch die Zins- und Nebenkosten (Konto, etc.) absetzbar. Die von Dir erwähnten Versicheurngen sind immer absetzbar, Unfallversicherung und Ablebensversicherung gelten beide als Sonderausgaben. Beachte dabei aber dass Du mind. 240€ an Ausgaben haben solltest um einen Vorteil zu haben, ansonsten ist die von Staat anerkannte Pauschale besser. lG. Michael
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