Hallo
Meine Gattin ist derzeit geringfügig als nichtselbstständige Arbeiterin mit einem Jahreseinkommen von € 3.248.-- beschäftigt. Aus diesem Grund ist sie auch bei mir mitversichert. Meine Gattin möchte jedoch ein Reinigungsgewerbe anmelden. Der Gewinn würde jedoch unter € 4.000.-- pro Jahr bleiben. Meine Frage wäre ob meine Gattin steuerpflichtig wäre und ob sie dann selbst die Sozialversicherung einzahlen müsste (wenn ja welcher Prozentsatz).
Vielen Dank
Thomas
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt zu melden; bis € 10.000 fällt jedoch keine Einkommensteuer an.
Von der Sozialversicherung können sich Kleinstunternehmer befreien lassen - siehe http://www.steuerberater.at/faq/index.php?action=artikel&cat=13&id=9&artlang=de.