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Verfasst von: Prieto am 15.02.2008 11:06
 


THEMA:  Umzug D -> A
Habe bis 30.06.2007 in Deutschland gearbeitet. Seit 01.07.2007 bin ich nun in Österreich beschäftigt und lebe in Wien. Was muss ich nun bei der Einkommensteuererklärung beachten? Im Formular E1, Punkt 10 gibt es die Möglichkeit Ausländische Einkünfte einzutragen. Trage ich unter Kennzahl 395 mein Bruttoeinkommen für die ersten 6 Monate aus Deutschland ein? Und muss ich sonst noch was bestimmtes ausfüllen? Im Juli 2007 habe ich zuerst in einem Hotel gewohnt, da meine Partnerin ihr Studium in Deutschland im Juli noch beenden musste. Der Umzug fand dann ende Juli statt. Kann ich die Hotelkosten als Werbungskosten oder Außergewöhnliche Kosten, sowie die 2 Fahrten nach Deutschland wg. dem Umzug, absetzen? Kann ich auch die Umzugskosten und die Maklerprovision als Werbungskosten oder Außergewöhnliche Kosten absetzen? Danke im voraus für Ihre Hilfe! Viele Grüße Prieto
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