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Verfasst von: Simone2 am 14.03.2008 08:47
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung und Fernstudium
Arbeitnehmerveranlagung und Fernstudium Ich bin zu 30 Std. berufstätig und studiere nebenbei über die Fernuni Hagen, Deutschland. Ich bin nun dreimal nach Deutschland gefahren um mir Informationen über die Uni und das Studium zu holen. Dann wegen Kurse und auch wegen einer privaten Studententreff- und Kennenlernveranstaltung. Welche Kosten kann ich nun abschreiben. Zugtickets habe ich noch. Hotel und Verpflegungsrechnungen nicht mehr. Gibt’s da nicht eine Pauschale? Wie kann ich da vorgehen? Vielen Dank und liebe Grüße
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.03.2008 08:47
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung und Fernstudium
Liebe Simone, Wie können Tagesgelder (für 2007 noch in 1/3 teln) und Nachgelder verrechnen. Allerdings sind die natürlich deutlich niedriger als die Hotelrechnungen. Die Höhe beträgt für Deutschland für einen vollen Tag (Taggeld) 35,30 und Nachtgeld (je Nacht OHNE Hotelrechnung) € 27,90 und das Taggeld für österreich 26,40. Sie müssen zuerst die Gesamtzeit berechnen (in 12tel), dann die Zeit im Ausland (in 3tel)abziehen und der Rest ist 12tel Inland. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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