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Verfasst von: hijacker am 17.02.2008 18:14
 


THEMA:  Instandhaltungsaufwand bei Vermietung oder doch normale Nutzungsdauer?
Hallo zusammen, wir vermieten privat Wohnungen in einem Haus, nach den Jahren wo sehr viel Herstellungsaufwand (Abschreibung auf 67 Jahre) aufgetreten ist werden nun auch die Aufwände für Erhaltung und Instandhaltung ein bisschen mehr. Eine Frage die ich mir diesbezüglich stelle ist die Frage wie schreibe ich z.B. einen Staubsauger ab? Muss ich den wie vorgegeben über 7 Jahre abschreiben oder kann ich den sofort als Instandhaltungskosten abschreiben? Der Staubsauger an sich hat mit dem Herstellungsaufwand eigentlich ja nichts zu tun, da das Haus ja durch andere Mittel und Waren renoviert wurde ;) Oder wie sieht es da beispielsweise mit neuen Vorhängen aus? Jetzt stelle mal sich mal vor man muss das über die normale Nutzungsdauer abschreiben, wenn ich da nur an das Excel File denke wird das mit der Menge entsprechend natürlich vom Aufwand her auch nicht gerade wenig Arbeit wenn da im Grunde dann jede Rechnung über eine andere Nutzungsdauer zu behandeln ist. Ich bin über jede Hilfe dankbar zu diesem Thema. mfg Andreas Höllbacher
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.02.2008 18:14
 


THEMA:  Re: Instandhaltungsaufwand bei Vermietung oder doch normale Nutzungsdauer?
Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungswert > € 400,00 werden auf 5 Jahre abgeschrieben; liegt der AW unter € 400,00 handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter, welche im Jahr der Anschaffung zu 100% abgesetzt werden.
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