Hallo,
ich bin Kleinstunternehmer, führe eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und hätte drei Fragen zu der Buchführung:
1) Im letzten Jahr habe ich zwei Rechnungen für eine Dienstleistung (Bezahlung per Vorkasse) ausgestellt, welche vom Kunden dann doch nicht in Anspruch genommen wurde. Das heißt, es folgte keine Leistung und keine Bezahlung.
Bei der Ausstellung habe ich die Rechnung jedoch als Einnahme verbucht. Wie storniere ich diese nun richtig?
2) Ebenfalls im Jahr 2007 bezahlte ein Kunde eine Rechnung für eine erbrachte Leistung nicht. Das Inkassobüro teilte mir nun mit, dass die Forderung nicht eingebracht werden konnte. Wie storniere ich diese verbuchte Einnahme richtig?
3) Die Einkommenssteuervorauszahlung für das Finanzamt führe ich immer in meiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Ausgabe auf. Betriebsausgaben müssen für die Einkommenssteuerklärung aufgegliedert werden. Unter welche Kategorie fällt die Vorauszahlung oder mache ich da grundsätzlich etwas falsch?
Vielen Dank im Vorhinein
|
|