Verfasst von:
Milan Vrecl am
16.02.2008 13:55
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THEMA: Kleinunternehmer |
Wenn man im Jahr 2006 als Kleinunternehmer selbständig wird und ca. € 4.500 als AfA Wert hat, jedoch im Jahr 2007 über die 15% Toleranzgrenze ist (48.000 Umsatz)und somit für 2007 die USt. abführen muss, kann man dann die Vorsteuer von der AfA 2006 gegenrechnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Verfasst von:
StB am
16.02.2008 13:55
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THEMA: Re: Kleinunternehmer |
Nein!
Sie können eventuell 1/5 der Vorsteuer der Wirtschaftsgüter, die 2006 angeschaft wurden, berücksichtigen.
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