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Verfasst von: Milan Vrecl am 16.02.2008 13:55
 


THEMA:  Kleinunternehmer
Wenn man im Jahr 2006 als Kleinunternehmer selbständig wird und ca. € 4.500 als AfA Wert hat, jedoch im Jahr 2007 über die 15% Toleranzgrenze ist (48.000 Umsatz)und somit für 2007 die USt. abführen muss, kann man dann die Vorsteuer von der AfA 2006 gegenrechnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Verfasst von: StB am 16.02.2008 13:55
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Nein! Sie können eventuell 1/5 der Vorsteuer der Wirtschaftsgüter, die 2006 angeschaft wurden, berücksichtigen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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