Verfasst von:
tini am
19.02.2008 09:39
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THEMA: Mitteilung § 109a |
Die tatsächlichen Einkünfte einer nebentätigkeit sind unter 730€ kann ich dann noch eine arbeitnehmerveranlagung durchführen oder muß ich eine einkommenssteuererklärung durchführen!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.02.2008 09:39
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THEMA: Re: Mitteilung § 109a |
Eine Arbeitnehmerveranlagung reicht. Außer Sie "schaffen" es mit der Nebentätigkeit unter der Erfassung von Ausgaben (Auto, Diäten, Raumkosten, Computer, Telefon ....) in ein Minus zu kommen, dann rentiert sich eine Einkommensteuererklärung, da der Verlust die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis reduziert.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
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