Verfasst von:
Milan Vrecl am
18.02.2008 15:44
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THEMA: Angabe bei der Einkommenssteuererklärung als Kleinunternehmer |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn ich Kleinunternehmer (führe keine USt. ab) bin, gebe ich die Einnahmen und Ausgaben in der Einkommenserklärung in brutto oder netto bekannt?
Muss ich die GWG im Anlagevermögen anführen?
Für die Antworten bedanke ich mich Voraus.
MfG Milan
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
18.02.2008 15:44
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THEMA: Re: Angabe bei der Einkommenssteuererklärung als Kleinunternehmer |
Lieber Milan Vrecl,
Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben brutto angeben, da Sie nicht Vorsteuerabzugsberechtigter sind. Wobei - die Einnahmen sind ja brutto gleich netto, da Sie ja keine Umsatzsteuer verrechnen !
GWG müssen im Anlagenverzeichnis nicht angeführt werden.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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