Verfasst von:
HH am
18.02.2008 16:02
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THEMA: Kilometergeld |
Ich habe meinen Hauptwohnsitz gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin und unserem Kind in Linz. Mein Dienstort ist Wien. Zu Arbeitszwecken habe ich ein Apartment in Wien als Nebenwohnsitz.
Dienstreisen, überwiegend ab Flughafen Schwechat, starte ich meist von meinem Hauptwohnsitz in Linz aus.
1. Kann ich Kilometergeld für die Strecke Linz - Schwechat geltend machen?
2. Falls nein, würde es einen Unterschied machen, wenn ich in Wien kein Apartment hätte?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
18.02.2008 16:02
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THEMA: Re: Kilometergeld |
Lieber Forumsteilnehmer,
Wenn Sie Dienstort schreiben, dann geht es um eine Nicht-selbständige Tätigkeit?
Wem wollen Sie das Kilometergeld verrechnen? Dem Dienstgeber? Oder geht es um die Arbeitnehmerveranlagung?
Wenn Sie in Wien keine Wohnsitz haben, ist es sicherlich gar keine Frage dass von Linz aus verrechnet werden kann. Gegenüber dem Dienstgeber werden Sie vermutlich nur von Wien aus verrechnen können, da Sie ja auch von da aus den Dienst antreten.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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