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Verfasst von: Robs am 18.02.2008 17:20
 


THEMA:  Finanzamtszahlung
Hallo! Habe im Zuge einer Zweitbeschäftigung bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2007 einen Vorauszahlungsbescheid i.h. von über EUR 700 erhalten, jetzt meine Frage, auf der Buchungsmitteilung steht oben, dieser Betrag ist bis zum 20.03.08 fällig...aber auf dem Bescheid steht, fällig am 15.02. 15.05. etc... Was gilt jetzt, und einmal habe ich was gehört das man das Vierteln darf? Fallen dann Zinsen an? Wann muss ich was zahlen jetzt? mfg Robs
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.02.2008 17:20
 


THEMA:  Re: Finanzamtszahlung
Der Betrag, welcher am 20.03.2008 fällig wird, ist wahrscheinlich der Rückstand aus der Veranlagung des Jahres 2007. Die Vorauszahlungen für heuer sind zu den genannten Terminen fällig; Sie bekommen ca. 2 Wochen vorher eine Erinnerung.
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