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Verfasst von: Melanie am 18.02.2008 21:40
 


THEMA:  Sonderzahlungen
Hallo! Mein Mann hat ein Kind, dem wachsen keine Haare. Wir leisteten nun seit vier Jahren jedes Jahr eine Sonderzahlung von ca. 400 Euro. Nun ist es wieder soweit, wir bekamen dieses Mal eine Rechnung dazu. Die letzte Sonderzahlungsrechung fand am 09.01.2007 statt und bei der jetzigen Zahlung stand auf der Rechnung das Datum 29.01.2007. Ist das zulässig, dass sobald man eine Zahlung leistet sofort, eine neue Perücke gezahlt werden kann. Also 20 Tage nach der Sonderzahlung 2006 wurde schon wieder eine neue Perücke gekauft. Bitte um Info, ob das so zulässig ist. Wir haben noch nie ein Gutachten oder einen Beleg von der Krankenkasse gesehen??? Danke Melanie
Verfasst von: Alex1 am 18.02.2008 21:40
 


THEMA:  Re: Sonderzahlungen
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es um Alimente und konkret um zusätzlichen Sonderbedarf. Wenn das zutrifft, sind Sie vermutlich in diesem Forum besser aufgehoben: http://www.austrianlaw.at/forum/viewforum.php?f=16&sid=109ceac1f4c9199c6c41c568f29cffa3
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