Verfasst von:
Martin Wiesauer am
26.02.2008 16:00
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THEMA: Zusatzverdienst Selbständiges Einkommen |
Guten Tag,
ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
ich habe zu meinem regulären Einkommen im Jahr 2007 ein Zusatzeinkommen durch "Werkverträge" im EDV Dienstleistungssektor gehabt.
Nun ist mir nicht ganz klar, wie das mit der SV funktioniert. So wie ich es verstehe muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen, Steuernummer, etc.. habe ich ja beim Finanzamt schon beantragt.
Ab welcher Höhe allerdings ist eine SV Gebühr zu entrichten, bzw. wie hoch ist die in gegebenem Fall?
vielen Dank,
Martin Wiesauer
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
26.02.2008 16:00
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Verfasst von:
Lisa am
26.02.2008 16:00
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THEMA: Re: Zusatzverdienst Selbständiges Einkommen |
Hab mich selbst darüber erkundigt und bin auf der wkw-Seite fündig geworden! -->
SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT FÜR KLEINGEWERBETREIBENDE
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu erwirken. Sie haben dann nur mehr die Verpflichtung, den Unfallversicherungsbeitrag zu bezahlen.
Begriff
Kleingewerbetreibende sind Personen,
deren jährliche Einkünfte den Betrag von € 4.188,12 und
deren jährlicher Umsatz den Betrag € 30.000,--
nicht übersteigt.
Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuerlichen Einkünfte, das heißt (vereinfacht) Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
Antrag
Der Kleingewerbetreibende muss einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft stellen. In diesem Antrag ist glaubhaft zu machen, dass die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten werden.
Tipp!
Der Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht kann bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft angefordert oder im Internet unter der Homepage http://esv-sva.sozvers.at heruntergeladen werden.
Persönliche Voraussetzungen
Dieser Antrag kann nur von einer Person gestellt werden, die
innerhalb der letzten 60 Kalendermonate (5 Jahre) nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert war oder
das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet hat oder
das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten hat.
Vorsicht!
Den Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht kann nur eine natürliche Person stellen. Für Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften wie OG/OHG/OEG, KG/KEG oder GmbH finden die Sonderregelungen für Kleingewerbetreibende keine Anwendung.
Geltungsbeginn und Folgen
Die Ausnahme von der Vollversicherung gilt ab Beginn des Kalenderjahres, in dem der Antrag vom Kleingewerbetreibenden gestellt wurde. Der Kleingewerbetreibende ist dann von der Kranken- und Pensionsversicherung befreit und lediglich in der Unfallversicherung pflichtversichert. Der Unfallversicherungsbeitrag beträgt 2008 monatlich € 7,65.
Vorsicht!
Bevor ein Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht gestellt wird, sollte bedacht werden, dass dann aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung besteht.
Dies ist unproblematisch, wenn
aus einer anderen Tätigkeit, beispielsweise aus einer unselbständigen Tätigkeit, oder
aufgrund eines Pensionsbezuges, beispielsweise aufgrund einer Alterspension,
Versicherungsschutz gegeben ist.
Ist kein anderweitiger Versicherungsschutz gegeben, muss der Kleingewerbetreibende im Falle der Erkrankung beispielsweise Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlen.
Stand: 2008/1
Quelle:
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Sozialversicherung/Selbst%C3%A4ndigenSV/Sozialversicherungspflichtf%C3%BCrKleingewerbetreibende.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.02.2008 16:00
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THEMA: Re: Zusatzverdienst Selbständiges Einkommen |
ACHTUNG, wenn ich Ihre Frage richtig interpretiere, haben Sie ein "reguläres" Einkommen d.h. ein Angstellten-Verhältnis?
Dann bitte unbedingt einen Antrag auf Differenzvorschreibung an die SVA machen! Sonst zahlen Sie doppelt!
Sie können ganz formlos: Antrag auf Differenzvorschreibung schreiben, legen einen Gehaltszettel bei. Dann zahlen Sie nur für die Differenz auf die Höchstbemessung Soziaversicherung. Und wenn Sie in der EDV-Branche sind sind Sie vermutlich eh schon knapp daran ;o)
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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