Verfasst von:
Stephanie am
22.02.2008 11:26
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THEMA: Friseurartikel Hilfsstoff oder Wareneinkauf |
Hallo!
Ich habe mich vor kurzem als Mobile Friseurin selbständig gemacht und habe gehört, dass die Artikel, die ich für den Kunden benötige (Farbe zum Färben, Shampoo zum Haarewaschen) nicht als Wareneinkauf, sondern als Hilfsstoff verbuchen muss.
Kann mir bitte jemand sagen ob das stimmt?
Und muss ich ein Wareneingangsbuch schreiben? Ich verkaufe keine Waren an Kunden.
Vielen Dank im Voraus! Stephanie
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Verfasst von:
Beobachter am
22.02.2008 11:26
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.02.2008 11:26
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THEMA: Re: Friseurartikel Hilfsstoff oder Wareneinkauf |
... Klassisch bezeichnet man als Wareneinkauf das, was man auch wieder verkauft.
Wenn Sie Sie die Waren zur "Verarbeitung" einkaufen, dann sind das "Roh-& Hilfsstoffe" (auch Klasse 5).
Ein Wareneingangsbuch: Wenn Sie die Waren buchhaltärisch so erfassen, dass alle Informationen schon dort ersichtlich sind dann brauchen Sie kein eigene Wareneingangsbuch (sollte von Ihrem Finanzamtsreferant eingesehen und "freigegeben" werden).
Als Gewerbetreibender der "produziert" oder verkauft muss ein Wareneingangsbuch geführt werden.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis
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