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Verfasst von: Engelbert Messner am 01.03.2008 08:46
 


THEMA:  Lohnsteuer
Hallo, habe da eine Frage zum Steuerausgleich. Meine Frau hat 2007 8 Monate gearbeitet und war den Rest des Jahres arbeitslos. Es wird ja die Lohnsteuer für das ganze Jahr berechnet (280€ monatlich LST). Wieviel kann sie für die 4 Monate zurückbekommen. Darf das Arbeitslosengeld für die 4 Monate (ca. 4000€)beim Einkommen in der Steuererklärung vom Finanzamt mit einberechnet werden? Kann man das auch selbst ausrechnen? mit freundlichen Grüßen Engelbert Messner
Verfasst von: Beobachter am 01.03.2008 08:46
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer
Das Arbeitslosengeld wird nur für die Höhe der Progression herangezogen; Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer wird dafür nicht bezahlt. Unter https://finanzonline.bmf.gv.at/ können Sie eine anonyme Steuerberechnung anstellen.
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