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Verfasst von: Marco am 24.02.2008 09:35
 


THEMA:  Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich
Hallo zusammen, ich bin ein wenig verzweifelt in Bezug auf meine gezahlte Lohnsteuer. Ich war letztes Jahr für 4Monate über einen Arbeitnehmerverleiher bei Airbus. Während dieser Zeit war ich 2 Monate in Deutschland und 2 Monate in Frankreich. Mein Verleiher hat mir nun für November und Dezember, wo ich in F war, sowohl die deutsche als auch die französische Lohnsteuer abgezogen. Also eine Doppelbesteuerung. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen ist das doch gar nicht möglich oder? Im DBA in Artikel 13 (6) gibt es was dazu aber ich verstehe den Sinn nicht ganz: (6) (Zusatzabkommen vom 28.9.1989) «Ungeachtet der Absätze 1 bis 4 können Vergütungen, die ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer auf Grund einer unselbständigen Arbeit erhält, die er im anderen Vertragsstaat im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher ausübt, im anderen Staat besteuert werden. Diese Vergütungen können auch in dem Staat besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist. Die Vertragsstaaten können die Zahlung der auf diese Vergütungen entfallenden Steuer nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts vom Verleiher oder vom Entleiher verlangen oder sie dafür haftbar machen.» Heißt das nun, dass ich als "Verliehener" doch doppelt besteuert werden kann? Ich bin ratlos :-( Vielleicht weiß ja von Euch jemand mehr darüber? Gruß Marco
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