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Verfasst von: Michael R. am 25.02.2008 10:04
 


THEMA:  Buchhaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiberuflich tätig und habe einem Kunden eine Rechnung über einen bestimmten Betrag ausgestellt. Der Kunde hat mir jedoch als eine Art Trinkgeld mehr überwiesen als der Rechnungsbetrag eigentlich ausmacht. Ich nehme mal an, das Finanzamt möchte die Steuern vom tatsächlich überwiesenen Betrag kassieren, was aber trage ich in meine Buchhaltung ein - den Rechnungsbetrag oder den tatsächlichen Betrag der Überweisung?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 25.02.2008 10:04
 


THEMA:  Re: Buchhaltung
... den gesamten Rechnungsbetrag, da dieser durch ihre gewerbliche Tätigkeit erzielt wurde. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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