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Verfasst von: Salem am 27.02.2008 10:49
 


THEMA:  Spekulationssteuer UND Kest ?
Hallo ! vielleicht kann mir hier ja geholfen werden : ich hab folgende Frage : Ich habe vor "privat"Trader zu werden, und mir ein nettes Zugeld durch kauf/verkauf von Währungspaaren zuzulegen. Wie muss ich meinen Gewinn denn jetzt versteuern ? Muss ich Spekulationssteuer ( liegt nicht länger als ein Jahr!! ) UND zusätzlich die Kest zahlen ? bzw.Wie berechnet man in diesem Falle die Spekulationssteuer ? Zusammen wären das ja dann ungefähr 50% Abgaben ,oder ? danke für ihre Hilfe !! mfG Eva
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.02.2008 10:49
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer UND Kest ?
Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn beim spekulativen Verkauf von Gütern erhoben wird. Geregelt ist sie in den § 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie wird erhoben, wenn 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nicht länger als zehn Jahre oder 2. andere Güter nicht länger als ein Jahr im Besitz waren, 3. die Veräußerung vor dem Erwerb erfolgt oder 4. ein Termingeschäft vorliegt. Eine Verrechnung mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften ist möglich. Am bekanntesten ist die "Spekulationssteuer" bei Aktien. Hingegen ist die KESt eine Kapitalertragssteuer, d.h. eine Steuer auf die erwirtschafteten Gewinne. Somit kommt es hier zu KEINER Doppelbesteuerung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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