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Verfasst von: C. Neubauer am 28.02.2008 04:24
 


THEMA:  Honorarnote wo vermerken in der Arbeitnehmerveranlagung
Ich habe 2007 für eine Websiteerstellung 460.- EUR (Honorarnote) nebenbei verdient. Wo muss ich das in der ANV vermerken?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 28.02.2008 04:24
 


THEMA:  Re: Honorarnote wo vermerken in der Arbeitnehmerveranlagung
Eine Meldung bei diesem Betrag kann unterbleiben. In der ANV kann man das gar nicht anführen, da müßten Sie eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Will am 21.04.2021 10:22
 


THEMA:  Honorarnote wo vermerken in der Arbeitnehmerveranlagung

Hallo!

 

Ich habe die gleiche Frage jedoch einen Gesamtbetrag von 14400 Euro, der über 3 Honorarnoten verrechnet wurde. Ich bin Pensionist und bezog zudem meine "normale" Pension, die von der PVA ausbezahlt wurde.

 

Ist die Anzahl der auszahlenden Stellen somit "2" und wo wären die 14400 Euro einzutragen?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

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