Hallo!
Ich hätte 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (bin Angestellter - hab keine Firma, und dergl.:
- Kann ich die Kontoführungsgebühr als Werbungskosten absetzen?
- Wie weise ich die Aufwendungen für Büromaterial (Mappen, etc.) - ich mache ein berufsbegeleitendes Studium - für die Werbungskosten nach? Reicht ein Abschnitt vom Libro z.B. od. muss ich dort eine "Rechnung" mit Namen ausstellen lassen?
Vielen Dank!
mfG
Sascha
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