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Verfasst von: Sascha am 29.02.2008 15:26
 


THEMA:  Kontoführungsgebühr absetzbar?
Hallo! Ich hätte 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (bin Angestellter - hab keine Firma, und dergl.: - Kann ich die Kontoführungsgebühr als Werbungskosten absetzen? - Wie weise ich die Aufwendungen für Büromaterial (Mappen, etc.) - ich mache ein berufsbegeleitendes Studium - für die Werbungskosten nach? Reicht ein Abschnitt vom Libro z.B. od. muss ich dort eine "Rechnung" mit Namen ausstellen lassen? Vielen Dank! mfG Sascha
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.02.2008 15:26
 


THEMA:  Re: Kontoführungsgebühr absetzbar?
Kontoführungsgebühren können Sie nicht absetzen. Es muß keine Rechnung mit Namen sein.
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