sehr geehrte damen und herren!
es würde mich freuen wenn sie meine fragen beantworten könnten:
ich mache zusammen mit einem partner zwei faschingsbälle, neben meiner tätigkeit als gastronom mit eigenem gasthaus.
zur frage: für die bälle brauche ich natürlich aushilfspersonal für service und küche. ist es möglich dass mir das personal honorarnoten (fremdarbeit) für ihre tätigkeit stellt. das jahreseinkommen aus nebentätigkeiten der benannten übersteigt dabei nicht die € 730,00 (nicht meldungspflichtiges einkommen) jährlich.
weiters, geht es gesetzlich in ordnung wenn die familie gratis mitarbeitet? ich möchte keine probleme mit der krankenkasse bekommen!
haben sie vielen dank für ihre hilfe! mfg kurt docekal |