Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Josef am 01.03.2008 19:11
 


THEMA:  aushilfen gastgewerbe
wie müssen fallweise aushilfen in einer bar angemeldet werden? vielen dank für ihre infos, josef
Verfasst von: Jutta Rapp am 01.03.2008 19:11
 


THEMA:  Re: aushilfen gastgewerbe
Die Anmeldung muss vor Arbeitsantritt wie bei jedem anderen Dienstnehmer erfolgen.
Verfasst von: kurt docekal am 09.01.2014 12:51
 


THEMA:  aushilfen gastgewerbe

sehr geehrte damen und herren!

 

es würde mich freuen wenn sie meine fragen beantworten könnten:

 

ich mache zusammen mit einem partner zwei faschingsbälle, neben meiner tätigkeit als gastronom mit eigenem gasthaus.

zur frage: für die bälle brauche ich natürlich aushilfspersonal für service und küche. ist es möglich dass mir das personal honorarnoten (fremdarbeit) für ihre tätigkeit stellt. das jahreseinkommen aus nebentätigkeiten der benannten übersteigt dabei nicht die € 730,00 (nicht meldungspflichtiges einkommen) jährlich.

weiters, geht es gesetzlich in ordnung wenn die familie gratis mitarbeitet? ich möchte keine probleme mit der krankenkasse bekommen!

 

haben sie vielen dank für ihre hilfe!      mfg     kurt docekal

Verfasst von: kurt docekal am 09.01.2014 12:55
 


THEMA:  aushilfen gastgewerbe

sehr geehrte damen und herren!

 

es würde mich freuen wenn sie meine fragen beantworten könnten:

 

ich mache zusammen mit einem partner zwei faschingsbälle, neben meiner tätigkeit als gastronom mit eigenem gasthaus.

zur frage: für die bälle brauche ich natürlich aushilfspersonal für service und küche. ist es möglich dass mir das personal honorarnoten (fremdarbeit) für ihre tätigkeit stellt. das jahreseinkommen aus nebentätigkeiten der benannten übersteigt dabei nicht die € 730,00 (nicht meldungspflichtiges einkommen) jährlich.

weiters, geht es gesetzlich in ordnung wenn die familie gratis mitarbeitet? ich möchte keine probleme mit der krankenkasse bekommen!

 

haben sie vielen dank für ihre hilfe!      mfg     kurt docekal

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.76 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.