Verfasst von:
Barbara_St am
01.03.2008 19:27
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THEMA: geringfügiger nebenjob |
Ich befinde mich momentan im 3. Jahr einer Lehrlingsausbildung. Ich bekomme also 14 Gehälter. Ich hätte die Möglichkeit am Samstag zusätzlich geringfügig zu arbeiten. Meine Frage wäre, muss ich als Lehrling auch was an das Finanzamt und der Sozialversicherung abgeben. Wenn ja wieviel?
Wenn ich mich in einem normalen Arbeitnehmer Verhältnis befinde muss ich dann beim geringfügigem Job mehr abgeben?
BIn momentan sehr verwirrt, weil jeder etwas anderes sagt.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.03.2008 19:27
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THEMA: Re: geringfügiger nebenjob |
Wenn Sie im Jahr mit beiden Einkommen über € 10.900,-- liegen, dann müssen Sie Steuer nachzahlen.
Die SV-Nachzahlung beträgt ca. 14% von den geringfügigen Einkünften.
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