Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Barbara_St am 01.03.2008 19:27
 


THEMA:  geringfügiger nebenjob
Ich befinde mich momentan im 3. Jahr einer Lehrlingsausbildung. Ich bekomme also 14 Gehälter. Ich hätte die Möglichkeit am Samstag zusätzlich geringfügig zu arbeiten. Meine Frage wäre, muss ich als Lehrling auch was an das Finanzamt und der Sozialversicherung abgeben. Wenn ja wieviel? Wenn ich mich in einem normalen Arbeitnehmer Verhältnis befinde muss ich dann beim geringfügigem Job mehr abgeben? BIn momentan sehr verwirrt, weil jeder etwas anderes sagt.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.03.2008 19:27
 


THEMA:  Re: geringfügiger nebenjob
Wenn Sie im Jahr mit beiden Einkommen über € 10.900,-- liegen, dann müssen Sie Steuer nachzahlen. Die SV-Nachzahlung beträgt ca. 14% von den geringfügigen Einkünften.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.