Grüß Gott!
Ich hätte eine Frage zur Abschreibung des Dienstnehmerbeitrags zur Sozialversicherung:
Ich war 2007 das ganze Jahr als freier Dienstnehmer beschäftigt und würde statt der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gerne die Basispauschalierung in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2007 hatte ich ein Bruttoeinkommen von etwa 22.730 Euro, davon waren ca. 3.158 Euro mein Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann ich diesen DN-Beitrag ja als Betriebsausgaben abschreiben neben Ausgaben für Telefon, Fahrtkosten usw.
Jetzt meine Frage:
Wenn ich eine Basispauschalierung als freier Dienstnehmer mache, kann ich dann meinen DN-Beitrag zur Sozialversicherung neben dem Pauschale von 12 Prozent des Umsatzes auch zusätzlich abschreiben oder geht das nur bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? 12 Prozent vom Jahresbrutto 22.730 Euro wären mit 2.727,6 Euro ja weniger als der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung für 2007, der wie gesagt ca. 3.158 Euro ausgemacht hat. Mache ich da einen Denkfehler oder ist es in diesem Fall für mich günstiger, eine Gewinn-Ausgaben-Rechnung zu machen anstatt pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen?
Danke für die Rückmeldung und herzliche Grüße!
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