Verfasst von:
Bernhard Mäser am
06.03.2008 17:26
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THEMA: Absetzen von Miete/Strom/Heizen |
Hallo!
Ich bin seit 1.3.08 nebenberuflich selbständig und arbeite von zu Hause aus. In meiner Wohnung habe ich zu diesem Zweck ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet. Ich arbeite ausschließlich in diesem Zimmer.
Der Mietvertrag sowie die Strom/Gas und Internet-Vertrag laufen aber nicht auf meinen Namen, sondern auf den meiner Freundin, mit der ich zusammen in dieser Wohnung lebe, bzw auf den Namen meines Schwiegervaters.
Kann ich diese Kosten trotzdem anteilig Abschreiben, bzw die Vorsteuer abziehen?
Liebe Grüße
Bernhard Mäser
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
06.03.2008 17:26
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THEMA: Re: Absetzen von Miete/Strom/Heizen |
Die Kosten können Sie abschreiben.Bei der Vorsteuer ist es schwieriger:der Schwiegervater müsste Ihnen die Miete m. Ust in Rechnung stellen.Strom u.Internet könnten Sie ja auf sich ummelden lassen.
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Verfasst von:
Bernhard Mäser am
06.03.2008 17:26
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THEMA: Re: Absetzen von Miete/Strom/Heizen |
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann ich alle diese Kosten anteilig (also in % der Fläche des Arbeitszimmers) absetzen, aber die Vorsteuer nicht abziehen.
Wie schaut das mit der Haushaltsversicherung bzw mit Handykosten aus? Absetzbar, und wenn ja in welchem Umfang?
Ich habe zwar schon einen stationären Computer der privat auch völlig ausreicht, möchte mir aber in den nächsten Wochen für meine Arbeit zusätzlich einen etwas stärkeren Laptop mit Dockingstation und Bildschirm kaufen. Ist dieser voll absetzbar bzw kann ich davon auch die Vorsteuer abziehen?
Vielen Dank und Liebe Grüße aus dem 6. Bezirk
Bernhard Mäser |
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Verfasst von:
Dacic Dusan am
11.01.2011 20:08
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