Werte Steuerexperten,
Ich bin selbständiger Einnahmen/Ausgabenrechner. Wegen beruflicher Überlastung konnte ich bis vor kurzem meine Steuererklärung für 2006 nicht erledigen. Vor 3 Wochen gab ich meine Umsatzsteuererklärung 2006 ab. Als ich heute nun meine Einkommensteuererklärugn 2006 in Finanzonline eingeben wollte, merkte ich, daß ich letzte Woche im Schätzverfahren veranlagt wurde und einen Einkommensteuerbescheid bereits zugestellt bekam.
Dieser Bescheid nach Schätzverfahren ist für mich deutlich günstiger als meine tatsächliche Einkommensteuererklärung ausgefallen wäre (und kann eigentlich nicht mit der Umsatzsteuererklärung korrelieren). Deshalb meine Fragen:
*) Bin ich verpflichtet, jetzt noch eine den Tatsachen entsprechende ESt Erklärung abzugeben?
*) Wie wäre dies zu erledigen? Ich kann in Finanzonline keine Daten eingeben, da die Veranlagung bereits durchgeführt wurde.
*) Mache ich mich strafbar wenn ich dies nicht tue?
*) Was würde bei einer Betriebsprüfung geschehen? Müßte ich Steuer nachzahlen weil der geschätzte Bescheid zu niedrig war?
herzlichen Dank,
viele Grüße,
Albert Kreuzer
|
|