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Verfasst von: Günter am 06.03.2008 10:53
 


THEMA:  Wird die Ust doppelt gefordert?
Mit meinem Fakturenprogramm generiere ich aus einer Auftragsbestätigung, die der Kunde für eine Vorauszahlung erhält, eine Rechnung. Meine Auftragsbestätigung beinhaltet allerdings alle Bestandteile einer Rechnung. Kann es nun passieren, dass ein (ganz) korrekter FA-Beamter bei einer Prüfung einmal Ust für die ausgestellte Auftragsbestätigung verlangt und ein zweites mal für die tatsächliche Rechnung? Wenn ja- wie vermeidet man das? lg Günter
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.03.2008 10:53
 


THEMA:  Re: Wird die Ust doppelt gefordert?
Wenn die Auftragsbestätigung als solche benannt ist, teile ich Ihre Bedenken nicht. Der Vorsteuerabzug für Ihren Kunden ist nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung möglich.
Verfasst von: AST am 06.03.2008 10:53
 


THEMA:  Re: Wird die Ust doppelt gefordert?
Wenn sie in der Anzahlungsrechnung bereits USt ausgewiesen haben, müssen sie die Beträge in der Endabrechnung wieder abziehen. Somit ist dem UStG Genüge getan. Nähere Infos finden sie in den UStR unter Punkt 11.1.5.9 https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do?base=GesPdf&rid=40
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