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Verfasst von: Kronlachner Doris am 06.03.2008 10:37
 


THEMA:  Honorarnote
Guten Tag! Seit der Meldepflicht vor Arbeitsbegin verlangen viele Unternehmer aus der Gastronomie die Ausstellung einer Honorarnote. Wie hoch ist die Grenze die eine Meldung beim Finanzamt verlangt? Bin geringfügig und als Aushilfe (abhängig von den Arbeitsstunden)versichert. Muß man ab überschreiten der Zuverdienstgrenze ein Gewerbe anmelden? Wie ist das mit der Steuer und der Sozialversicherung? Wie verhält es sich bei Kontrollen zur Meldepflicht? Vielen Dank
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 06.03.2008 10:37
 


THEMA:  Re: Honorarnote
Wenn Sie als Selbständige(r) tätig sind, dann stellen Sie Rechnungen (Honorarnoten) aus. Wenn Sie neben einer Nichtselbständigkeit als Selbständiger arbeiten, dann müssen Sie eine Meldung machen, wenn Sie 730,-- überschreiten. Was die Anmeldung beim Gewerberegister betrifft so ist dies von keiner Überschreitung von Grenzen abhängig sondern von der Tätigkeit an und für sich und ob diese auf länger (nicht nur einmalig) angelegt ist. Sobald Sie einen Gewerbeschein gelöst haben müssen Sie sich auch bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und beim Finanzamt registrieren. Für die Sozialversicherung gibt es dann entweder einen Befreiungsantrag auf Grund Geringfügigkeit (da gibt es aber verschiedene limitierende Bedingungen) oder einen Antrag auf Differenzvorschreibung - wenn Sie schon wo anders versichert sind und über der Geringfügigkeit liegen. Alles in Allem stellt sich aber die Frage, ob Sie denn WIRKLICH selbständig sind und die ganze Konstruktion nicht im Zuge einer Prüfung kippt .... Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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