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Verfasst von: Andreas F. am 04.03.2008 12:52
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung vs. Arbeitnehmerveranlagung
Ich habe im letzten August mit einer unselbständigen Tätiggkeit angefangen und ca 13.000E steuerpflichtige Einnahmen gehabt. Im Finanz Online System bekomme ich eine größere Rückzahlung da ich nur einen Teil des Jahres gearbeitet habe und auch noch die Studiengebühren abgesetzen kann. Nur habe ich aber auch ein Werksvertrag über 1000E im letzten Jahr gehabt. Und da liegt das Problem. Ich bin mit 1000E über den 730€. Muss ich daher eine Einkommenssteuererklärung machen? Es handelte sich um eine IT Software die erstellt wurde, und ich hatte in disem Jahr kanpp unter 400E an Kosten die ich für dieverse Hardwareanschaffungen. Diese Hardware habe ich natürlich auch für die selbständige Tätigkeit verwendet. Kann ich dann einfach sagen 1000-390 < 730 und damit noch eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Gibt es Nachteile bei einer Einkommenssteuererklärung (Werbungskosten, Freibeträge, usw.)? Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.03.2008 12:52
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung vs. Arbeitnehmerveranlagung
Sie können, da unter € 730,--bei der Arbeitnehmerveranlagung bleiben. Für eine Einkommensteuererklärung brauchen Sie eine andere Steuernummer , diese bekommen Sie erst, wenn Sie mehr als € 730,-- Gewinn pro Jahr erzielen. Nachteil d.E 1 sie ist umfangreicher als die Arbeitnehmerveranlagung.
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