Ich bin angestellte Grafikerin und habe zusätzlich kleine freie (selbständige) Jobs für die ich eine Rechnung schreibe.
Gibt es für die Arbeitnehmerveranlagung einen Grenzbetrag, der dazuverdient werden darf, ohne dass er „extra” versteuert werden muss?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.03.2008 11:50