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Verfasst von: Pilz Petra am 12.04.2008 07:19
 


THEMA:  Zuverdienst während Karenz
Wie schaut das aus mit der Zuverdienstgrenze während der Karenz? Wieviel darf man dazuverdienen? Zählt nur das Gehalt, oder zählt zum Zuverdienst auch das KM-Geld? Wie schaut das aus mit dem dazuverdienen für Selbständige mit Provisionen (Folgeprovision), KM-Geld?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.04.2008 07:19
 


THEMA:  Re: Zuverdienst während Karenz
... Aufwandsentschädigungen (wenn dies echte Aufwandsentschädigungen sind) zählen nicht zum Einkommen. Ab 2008 dürfen Eltern 16.200 € pro Jahr dazuverdienen (bis 2007 waren es 14.600 €). Die neue Grenze gilt für alle Eltern ab 2008, auch wenn das Kind davor geboren wurde. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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