hallo,
Sohn (Wohnsitz in Deutschland) erbt von seinem Vater (Wohnsitz seit 6 Jahren in Österreich) ein Haus in Österreich das zur Fremdenzimmervermietung genutzt wird (Der Vater selbst bewohnte das Haus bis zu seinem Tod).
Darf der deutsche Staat besteuern oder liegt eine steuerfreie Erbschaft vor(kein Erbschaftsteuerrecht in Ö).
danke
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