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Verfasst von: Claudia Mueck am 05.03.2008 16:23
 


THEMA:  Student - 20h DV - Selbsterhalterstipendium
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zufällig auf das Forum gestoßen und habe mir aus aktuellem Anlass gedacht, vielleicht kann man mir hier weiterhelfen. Ich bin Student und bekomme Selbsterhalterstipendium, da ich mich schon vier jahre selbst erhalten habe. Dieses Stipendium sieht monatl. Eur 451,- , plus Kinderbeihilfe, für mich vor. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft, wie zB max. ausschl. Einkünfte aus Angestelltenverhältnis von jährl. 8000,- (dieser Betrag ist lt. Homepage weder brutto noch netto anzusehen?) Lt. Auskunft von zwei Personalverrechnern darf ich diesen Betrag als netto ansehen- das würde bedeuten, ich darf bei 14 Gehältern pro Jahr max. 650,- btto. monatl. dazuverdienen. Ich habe nun die Möglichkeit, ein DV im Ausmaß von 20h zu bekommen, welches ich annehmen werde - zustehen würden mir ca. 1000,- brutto (14x jährl.) Nur wissen mein Arbeitgeber und ich noch nicht, wie wir das anstellen sollen, dass ich monatl. nicht mehr als diese 650,- brutto als Einkunft deklarieren muss. Variante 1 wäre die restliche Summe als KM-Geld auszuzahlen, da dies keine Einkunft darstellt? Variante 2 wäre quasi einen Puffer aufzuheben bis zum Ende meines Stipendiums, nur befürchte ich, dass hierbei die Besteuerung im Nachhinein erheblich werden wird. Vielleicht können SIe mir weiterhelfen, wie ich es anstellen kann, aufwandsgerecht entlohnt zu werden (mein ARbeitgeber wäre dafür) und trotzdem die Einkunftsgrenze nicht zu übersteigen? Vielen, vielen Dank im Voraus! MfG Claudia Mueck
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