Verfasst von:
tetyana am
16.04.2008 11:13
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THEMA: Ust |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen:
1. Bei der Führung der Buchhaltung für November wurde bei unserer Firma eine von uns ausgestellte Rechnung übersehen und dementsprechend in der Vorsteueranmeldung nicht berücksichtigt.
Ist es möglich jetzt alle mit dieser Rechnung verbundene Änderungen mittels Umsatzsteuererklärung vorzunehmen?
Ist unser Fehler jetzt strafbar?
2. Was wird in dem Fall gemacht, wenn die schon viel früher gebuchte Rechnung auf Wareneikaf mit der Zeit verlorengegangen ist? Wie wird es buchhalterisch geregelt?
Besten Dank im Voraus!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.04.2008 11:13
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THEMA: Re: Ust |
Mit der Jahreserklärung wird auch diese Rechnung in der Vorsteuersumme aufgenommen.
Differenzen von der Jahreserklärung zu den Voranmeldungen sind normal, da es ja auch viele Rechnungsausstellung gibt, die "zu spät" erfolgen. Nachfragen stellt das Finanzamt üblicherweise nur wenn die Nachzahlung/Rückforderung im Vergleich mit den laufenden Vorauszahlungen/Rückzahlungen sehr hoch ist.
Wenn Sie keine Rechnung, keine Beleg, haben, dann wird das Finanzamt weder die Umsatzsteuer noch die Ausgabe/Aufwand für sich anerkennen. Buchhalterisch - keine Buchung ohne Beleg - ist das ganz klar geregelt.
Sie können ein Rechnungsduplikat vom Lieferanten anfordern. Wenn es sich um einen Kassenstreifen (Saturn, MediaMarkt, Billa ...) gehandelt hat, können Sie einen Eigenbeleg ausstellen und durch eine saubere Führung des Wareneingangsbuches sowie eventuelle andere Dokuemtnationen die Ausgabe glaubhaft machen. Vorsteuer gibt es dann aber jedenfalls keine zurück.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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